Rechnung
Eine Rechnung erhalten Sie normalerweise erst, wenn Ihre Rechtsangelegenheit abgewickelt wurde oder bei Mandatsniederlegung. Von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen:
1. Wenn ein gerichtliches Verfahren gegen Sie anhängig ist oder wenn wir eine Klage für Sie bei Gericht einreichen sollen, erhalten Sie eine Kostenvorschußrechnung, die unter anderem die Gerichtskosten enthält. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Gegenstandswert. Wobei dieser letztlich von Amts wegen - also von dem Gericht - festgelegt wird und auch höher sein kann als die bisherige Schätzung.
2. Wenn eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis vereinbart wurde, so werden die anfallenden Kosten quartalsweise abgerechnet, sofern sich die Rechtsangelegenheit länger hinzieht.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.