Honorar
Rechtsanwälte und Notare sind an gesetzliche Vorschriften hinsichtlich Ihrer Honrare gebunden. Diese sind in dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für die Rechtsanwälte und in der KostO (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) für die Notare festgesetzt. Grundlage für die Honorarforderung ist dabei der Gegenstandswert, also der Wert der Sache, um die gestritten wird oder die beurkundet werden soll.
Im reinen anwaltlichen Bereich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - also bei der außergerichtlichen Beratung und dem außergerichtlichen Schriftverkehr - gilt eine etwas andere Regelung.
Wir besprechen mit Ihnen individuell die entstehenden Beratungskosten und machen die Höhe und die Art der Vergütung abhängig von Ihrem speziellen Fall. So biete sich vielfach eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Stundensatzes an. Sie zahlen nur für die Zeit, die Sie den Rechtsanwalt im Rahmen einer mündlichen Beratung oder entsprechend dem notwendigen Aufwand in Ihrer Rechtsangelegenheit tatsächlich in Anspruch nehmen.
In anderen Fällen bietet sich eine feste Vereinbarung über die Höhe des Gegenstandswertes an. Sie sind dabei auf der sicheren Seite und wissen genau welche Kosten auf Sie zukommen können.
Bei aller Diskussion über die vermeintlich hohen Anwaltskosten mögen Sie eines Bedenken. Der Rechtsanwalt oder auch der Notar beschäftigt eine Vielzahl von Mitarbeitern. Diese schreiben die Briefe, sorgen dafür, dass die Schriftsätze der Gegenseite rechtzeitig dem Rechtsanwalt vorgelegt werden oder besprechen mit Ihnen Details zu der notariellen Urkunde. Das Honorar, welches der Rechtsanwalt oder Notar durch seine eigene geistige Arbeit verdienen muß, zahlt vor allem Löhne und Gehälter und fließt nicht in dessen Tasche.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.