Mandatsbeendigung

Wenn das Mandat zum Abschluss gebracht worden ist, werden die entsprechenden Akten archiviert. In der Regel für mindestens 5 Jahre. Etwaige erhaltene Originale werden dem Klienten bei Beendigung des Mandats zurückgegeben.

Der Mandant hat zu jeder Zeit die Möglichkeit dem Anwalt das Mandat zu entziehen. In der gleichen Art und Weise hat der Anwalt die Möglichkeit das Mandat niederzulegen. Insbesondere kann dies der Fall sein wenn: Die Aufgabe einen anderen Charakter als zunächst angenommen annimmt, im Falle eines Interessenkonfliktes oder wenn angenommen werden muß, daß das erwünschte Ergebnis aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann. Wird das Mandat niedergelegt, ist die Kanzlei gerne dabei behilflich einen anderen kompetenten Anwalt oder Ratgeber zu benennen.